Hausregeln

Um die Ordnung auf unserem Gelände zu gewährleisten, hat die Einhaltung unserer Hausregeln oberste Priorität.

  • Auf dem gesamten Gelände herrscht eine Geschwindigkeitbeschränkung auf 7 km/h.
  • Lagerung leicht entzündlicher, sowie toxischer Stoffe, Waffen, Bargeld, Chemikalien oder Drogen ist nicht zugelassen. Dies gilt ebenfalls für die Lagerung verderblicher Ware oder Lebewesen.
  • Der Aufenthalt der Mieter in der Gesamtanlage ist nur zur Einlagerung bzw. zur Abholung der Gegenstände zulässig.
  • Beschädigungen an Lagerboxen oder anderen Aufbauten auf dem Gelände sind unverzüglich zu melden. Instandsetzungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Unangebrachtes Verhalten und Belästigung von Personen auf der Anlage wird nicht geduldet.
  • Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot. Die Benutzung von offenem Licht und Feuer in der Halle und auf dem Außengelände ist untersagt.
  • Die Lagerboxen dienen nur zur Lagerung zulässiger Gegenstände.
  • Die Motoren der Fahrzeuge auf dem Gelände sind beim Be und Entladen abzustellen. Zum Parken dürfen nur die dafür vorgesehenen Flächen verwendet werden.
  • Für die Reinhaltung der Lagerbox und Abfallentsorgung ist der Mieter selbstverantwortlich.
  • Rollwagen und Hubwagen müssen nach Gebrauch an die dafür vorgesehenen Stellen zurückgebracht werden.
  • Die Lagerbox muss nach Mietende, sauber und restlos leer übergeben werden. Im Nachhinein entstandene Reinigungs- und Entsorgungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Elektrische Geräte dürfen nur mit einer ausdrücklicher Genehmigung des Personals kurzfristig betrieben werden. Unbeaufsichtigte Geräte dürfen nicht am Strom angeschlossen sein.
  • Das Einlagern von Tieren oder Menschen ist ausdrücklich untersagt.